Eine der wichtigsten Fragen aller Eltern und zukünftigen Teilnehmer/innen ist die Frage nach den Jugendleiter/innen im Zeltlager. Dies können wir sehr gut nachempfinden. Immerhin geben Sie das wertvollste was es gibt in unsere Hände. Unsere Jugendleiter*innen sind bei uns ehrenamtlich tätig. Sie bekommen zwar eine Aufwandsentschädigung für ihre Mühen vor, während und nach der Freizeit, es ist und bleibt aber ein Ehrenamt. Sie leiten die Freizeiten, weil sie aus Überzeugung in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind und weil sie Spaß daran haben mit Kindern zusammenzuarbeiten. Unsere Jugendleiter/innen sind daher in der Regel keine ausgebildeten pädagogischen Fachkräfte, wobei viele unter Ihnen in der Ausbildung zur Erzieher/in sind oder ein sozialwissenschaftliches Studium absolvieren.
Wir legen grundsätzlich großen Wert auf die Qualifikationen unserer Jugendleiter/innen. Sie alle wurden von uns persönlich ausgewählt und verfügen über eine abgeschlossene Jugendleiter/innenausbildung (JuLeiCa) sowie einen Erste-Hilfe-Schein und ein erweitertes Führungszeugnis. Dazu kommen regelmäßige Auffrischungskurse und Weiterbildungen zu Themen der Kinder- und Jugendarbeit.
Jede Ferienfahrt wird intensiv vor- und nachbereitet und mit Rat und Tat durch die Kreisjugendpflege unterstützt. Während der Ferienfahrt steht eine pädagogische Fachkraft der Kreisjugendpflege Stade im ständigen Austausch mit dem Jugendleiter/innenteam.
Für das Knirpsenzeltlager der Altersgruppe 8 – 12 und das Kinderzeltlager der Altersgruppe 10 – 13 stehen jeweils 31 – 32 Betreuer/innen zur Verfügung. Dem gegenüber stehen jeweils 125 Kinder. Im Jugendlager sind maximal 100 Jugendliche und 25 – 27 Betreuer/innen.
Die Aufgabenstruktur hat sich seit vielen Jahren bewährt. Das große Betreuer/innenteam ist in unterschiedliche kleinere Teams aufgeteilt und nimmt unterschiedliche Aufgaben war.
Die Lagerleitung (2 Personen) organisiert den Ablauf des Zeltlagers vor Ort und steht in ständigen Kontakt mit der Kreisjugendpflege Stade.
Das Büroteam (3 Personen) übernimmt die Medikamenten-, Spiel-, und Materialausgabe und -verwaltung sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Das Technische Leitunsgteam (3 Personen) übernimmt alle hausmeisterlichen Tätigkeiten auf dem Zeltlagerplatz.
Die Wirtschaftsleitung (2 Personen) kümmern sich um den Zeltlageretat und übernehmen alle Einkäufe.
Das Kochteam (1 Koch und 4-5 Küchenhelfer/innen) ist für die Vollverpflegung des Zeltlagers zuständig.
Das Dorfbetreuer/innenteam (16 Personen im Knirpsen- und Kinderlager – 12 Personen im Jugendlager) ist für die direkte Betreuung der Kinder und Jugendlichen zuständig. Die Teilnehmer/innen sind in 4 Großgruppen aufgeteilt und haben jeweils 4 Betreuer/innen die für die 30 – 32 Kinder zuständig sind.
Alle Betreuer/innen, egal welcher Funktion, sind ausgebildete Jugendleiter/innen (im Ausnahmefall hat der Koch / die Köchin keine Jugendleiter/innennausbildung) und nehmen an der Programmausgestaltung, der Übernahme von Nachtwachen sowie allgemeinen Betreuungstätigkeiten teil.
Wie bereits erwähnt sind alle eingesetzten Betreuer/innen ausgebildete Jugendleiter/innen. Eine Jugendleiter/innenausbildung (JuLeiCa) umfasst 50 Zeitstunden sowie zusätzlich eine Erste Hilfe Ausbildung im Umfang von 16 Schulstunden.
In der Jugendleiter/innenausbildung (JuLeiCa) werden folgende Themen behandelt:
Termine für Jugendleiter*innen-Grundausbildungen findet Ihr hier: https://www.gelbe-broschuere.de/
Derzeit wird in den Medien viel über Übergriffe auf Kinder und Jugendliche berichtet. Eltern sind verunsichert und möchten genau wissen, wer Ihre Kinder betreut und wie diese Personen geschult und begleitet werden. Als Veranstalter von Ferienfahrten ist uns das besonderen Vertrauen, welches uns Eltern entgegen bringen, da Sie Ihre Kinder für 14 Tage in unsere Obhut begeben, sehr bewusst. Natürlich möchten wir auch darüber Auskunft geben, wie wir mit dem Thema der Prävention von Gewalt jeglicher Art umgehen.
Die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen der Kooperation der Jugendpflegen und Jugendringe im Landkreis Stade, ca. 180 Personen, unterschreiben jährlich den unten aufgeführten Ehrencodex (in Anlehnung an Praetect) zum Schutze der anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Auf den Vorbereitungen der Ferienfahrten wird sich inhaltlich mit dieser Selbsterklärung auseinander gesetzt, um diese auch mit Verständnis und Leben zu erfüllen. Dabei ist auch immer die enge Beziehungsarbeit der Jugendpflegen mit den ehrenamtlichen Jugendleiter/innen wichtig und unerlässlich.
Gemeinsam mit dem Kreisjugendring Stade und der AWO Beratungsstelle Lichtblick e. V. wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Juleica Fortbildungen im Bereich der sexuellen Präventionsarbeit angeboten. Im Rahmen der Juleica Ausbildungen nimmt die Auseinandersetzung mit diesem Thema auch deutlich mehr Raum ein, es wird sich intensiver mit dem Thema der Präventionsarbeit auseinandergesetzt. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für Grenzverletzungen und weiterreichende Kenntnisse, was in einem Verdachtsfall zu unternehmen ist.
Selbstverpflichtung und Erklärung zum Schutze der anvertrauten Kinder und Jugendlichen
(1) Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass in der Jugendarbeit des Kreisjugendring Stade e. V., Stadtjugendring Buxtehude e. V., Stadtjugendring Stade e.V. Kreisjugendpflege Stade, Stadtjugendpflege Hansestadt Buxtehude und Stadtjugendpflege Hansestadt Stade kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.
(2) Ich will die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie die anderen Jugendleiter:innen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
(3) Ich respektiere die individuelle Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Jugendleiter:innen und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.
(4) Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie der anderen Jugendleiter:innen.
(5) Ich nehme die individuellen Empfindungen der Kinder, Jugendlichen und Jugendleiter:innen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen ernst und wahre ihre persönlichen Grenzen.
(6) Ich habe eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber der mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Diese Position werde ich nicht missbrauchen.
(7) Mir ist bewusst, dass jede, auch Anbahnung einer, sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist, mit entsprechenden disziplinarischen und eventuellen strafrechtlichen Folgen.
(8) Abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten toleriere ich nicht und beziehe dagegen klar Stellung. Ich handle entsprechend der Situation.
(9) Ich nehme Grenzüberschreitungen durch Jugendleiter:innen oder durch Kinder und Jugendliche bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und ignoriere diese nicht.
(10) Im „Konfliktfall“ informiere ich unverzüglich die Verantwortlichen meines Trägers und nach Rücksprache wird (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzugezogen.
Dabei steht der Schutz der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen an erster Stelle.
(11) Ich fördere bei den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung.